Hier beantworte ich häufige Fragen rund um die Behandlung bei Podologie Ilka Schweizer. Erfahren Sie mehr über Podologie, ärztliche Verordnungen, Leistungen und den Besuch meiner Praxis in Langen.
Podologie ist ein anerkannter Gesundheitsfachberuf. Der Begriff bedeutet wörtlich „Lehre vom Fuß“. Podologen arbeiten therapeutisch mit medizinischem Fachwissen und behandeln oder lindern krankhafte Veränderungen am Fuß.
Ja. In meiner medizinischen Fachpraxis arbeite ich ausschließlich nach medizinischer Indikation durch einen Arzt. Deshalb benötige ich immer eine Verordnung.
Privatpatienten und Selbstzahler benötigen ein Privatrezept mit medizinischer Indikation und Diagnose. Ein Muster für eine podologische Komplexbehandlung steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Bei bestimmten Diagnosen ist auch für Kassenpatienten eine Verordnung möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt, um zu klären, ob eine entsprechende Verordnung in Ihrem Fall infrage kommt.
Zu meinen Leistungen gehören podologische Komplexbehandlungen, die Entfernung von Hühneraugen, Hyperkeratosen und Rhagaden, Nagelspangenbehandlungen, das Abtragen verdickter Nägel sowie unterstützende Therapien bei Nagelpilz und Warzen. Auch Beratung gehört zum Angebot.
Ja. Nagelspangenbehandlungen bei eingewachsenen Nägeln gehören zum Leistungsspektrum. Das bereitgestellte AOK-Informationsblatt behandelt die Nagelspangentherapie bei Unguis incarnatus und erläutert die entsprechenden Verordnungsgrundlagen.
Ja. Die Praxis ist über einen Fahrstuhl barrierefrei erreichbar. Für die podologischen Behandlungen stehen zwei Praxisräume zur Verfügung.
Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch. Halten Sie bei Fragen zu einer vorhandenen Verordnung gerne die entsprechenden Angaben bereit.