In meiner medizinischen Fachpraxis für Podologie behandle ich verschiedene Beschwerden an Füßen und Nägeln. Grundlage ist immer eine medizinische Indikation mit entsprechender ärztlicher Verordnung. Die Behandlung wird an die jeweilige Situation und die vorliegenden Beschwerden angepasst.
Da ich ausschließlich nach medizinischer Indikation durch einen Arzt arbeite, benötige ich für jede Behandlung eine Verordnung. Privatpatienten und Selbstzahler benötigen ein Privatrezept mit medizinischer Indikation und Diagnose. Ein bereitgestelltes Muster zeigt beispielsweise ein Privatrezept für eine podologische Komplexbehandlung. Für Kassenpatienten kann bei bestimmten Diagnosen ebenfalls eine Verordnung möglich sein. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren behandelnden Arzt.
Zum Leistungsspektrum gehört die Entfernung von Hühneraugen, auch Clavus genannt. Außerdem behandle ich Hyperkeratosen, also übermäßige Verhornungen, sowie Rhagaden. Dabei handelt es sich um Risse in der Haut.
Podologen behandeln und lindern krankhafte Veränderungen am Fuß. Dazu können Haut- und Nagelerkrankungen sowie Veränderungen im Zusammenhang mit bestimmten Grunderkrankungen gehören. Damit unterscheidet sich die medizinisch ausgerichtete Podologie von der kosmetischen Fußpflege.
AOK-Informationsblatt beschreibt die Nagelspangenbehandlung bei Unguis incarnatus, also eingewachsenen Zehennägeln, und enthält Informationen zur Verordnung dieser podologischen Leistung. Auch das fachgerechte Abtragen verdickter Nägel gehört zu meinem Leistungsspektrum.
Bei Nagelpilzerkrankungen, der sogenannten Onychomykose, biete ich eine unterstützende Therapie an. Gleiches gilt für Warzen, medizinisch als Verruca bezeichnet. Welche podologische Versorgung geeignet ist, richtet sich nach der medizinischen Indikation. Eine persönliche Beratung gehört deshalb ebenfalls zu meinen Leistungen.